Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt.
Dazu ist ein regelmäßiger Kontakt erforderlich.
Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt.
Dazu ist ein regelmäßiger Kontakt erforderlich.
Termine können Sie telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular vereinbaren. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich ab, andernfalls wird das gesamte Honorar verrechnet. Um die Anonymität meiner KlientInnen zu wahren, bitte ich Sie max. 5 Minuten vor Therapiebeginn zu kommen.
Das Honorar für eine Therapiesitzung à 50 Minuten beträgt € 120,-. Die Begleichung des Honorars erfolgt bar im Anschluss an die Einheit.
Kostenzuschuss durch die Krankenkassen
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Derzeit betragen die Kostenzuschüsse pro Psychotherapie- Einzelsitzung:
» ÖGK: € 33,70 (Selbstbehalt € 86,30)
» BVAEB: € 48,80 (Selbstbehalt € 71,20)
» SVS: € 45,00 (Selbstbehalt € 75,00)
Private Krankenversicherungsträger leisten oftmals einen zusätzlichen Zuschuss. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer jeweiligen Zusatzversicherung. Bei einer rein privaten Finanzierung der Psychotherapie bleiben diagnostische Angaben bei mir unter Verschluss.
Eine Psychotherapieeinheit dauert jeweils 50 Minuten, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Die Dauer des gesamten Therapieprozesses ist individuell und hängt von mehreren Faktoren ab.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt.
Der stärkste Wirkfaktor in der Psychotherapie ist jener einer heilsamen therapeutischen Beziehung!
Der stärkste Wirkfaktor in der Psychotherapie ist jener einer heilsamen therapeutischen Beziehung!
Eine wirksame Psychotherapie gründet auf einer vertrauensvollen Beziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn. Die Verschwiegenheitspflicht stellt daher ein zentrales Element in der Psychotherapie dar. Alle Inhalte der psychotherapeutischen Sitzungen unterliegen einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz).